Vortrag von Ulrike Groß, stellv. Leiterin Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg
auf der Mitgliederversammlung des Bautzen-Komitee e.V. am
06.05.2009
Langjährige Erfahrung bei der Beratung
ehemaliger politischer Häftlinge im Rahmen der Gedenkstättenarbeit in der
Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg
Sehr geehrter Herr Möller, lieber Alexander Latotzky, sehr geehrte Damen und
Herren,
Ich freue mich,
heute vor Ihnen bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des
Bautzen-Komitees sprechen zu dürfen.
Mein Name ist
Ulrike Groß, und bevor ich zum eigentlichen Thema des Vortrages komme, möchte
ich mich Ihnen kurz vorstellen, damit Sie mich besser einordnen können. Ich
wurde ein halbes Jahr nach dem Bau der Berliner Mauer, im Jahr 1962, geboren
und bin in einem Pfarrer-Elternhaus in der Altmark aufgewachsen. Von Ende der
60er bis Ende der 70er Jahre habe ich in der DDR die Schule besucht. Mit einem
solchen Elternhaus hatte ich nicht die Möglichkeit, in der DDR Abitur zu
machen. In den 1980er Jahren habe ich in einem handwerklichen Beruf im
Druckereibereich gearbeitet. Das letzte Jahrzehnt der DDR habe ich als
Erwachsene bewusst und intensiv erlebt. In meinem Freundeskreis gab es junge
Menschen, die wegen versuchter Republikflucht oder wegen eines gestellten
Ausreiseantrages in politische Haft kamen, und ich habe bereits damals
Berichte von politischen Häftlingen, so sie wieder in die DDR entlassen
wurden, über ihre Haftzeit gehört. Das Thema politische Haft in der DDR hat
mich bereits in den 80er Jahren berührt und interessiert.
Die friedliche
Revolution habe ich sehr intensiv und bewusst in Magdeburg miterlebt. Im
Frühjahr 1990 war es dann möglich, dass Freunde von mir den Verein „Memorial
Magdeburg“ gründeten und dass ich dort von Anfang an mitarbeiten konnte. Der
Verein hatte sich zum Ziel gesetzt, Wissen über die Arbeit der
Staatssicherheit der ehemaligen DDR zu erwerben und zu veröffentlichen und das
ehemalige Stasi-Untersuchungsgefängnis in Magdeburg zu einer Gedenkstätte zu
machen. Das ist noch im gleichen Jahr gelungen: Im Dezember 1990 beschloss die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Magdeburg, in der ehemaligen
Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit der Bezirksverwaltung Magdeburg
eine Gedenkstätte zu errichten und setzte zwei ABM-Mitarbeiter ein. Auch ich
wurde in der Gedenkstätte tätig, zuerst ehrenamtlich und seit 1992
hauptamtlich, somit sind es jetzt schon mehr als 17 Jahre.
In Magdeburg gab es während der DDR zwei Gefängniskomplexe. Der größere in
Magdeburg-Sudenburg hinter dem damaligen Bezirksgericht und der
Bezirksdirektion der Volkspolizei in der Halberstädter Straße beherbergte
einige Jahre – von 1950 bis 1957 – auch die Untersuchungshaftanstalt der
Staatssicherheit. Dieses Gebäude ist heute noch eine Haftanstalt. Das kleinere
Gefängnis in Magdeburg-Neustadt in der Umfassungsstraße am Moritzplatz, erbaut
1876 als Polizeigefängnis, wurde 1958 von der Staatssicherheit als
Untersuchungshaftanstalt übernommen und bis 1989 für diesen Zweck genutzt.
Somit war der Sitz der heutigen Gedenkstätte in Magdeburg-Neustadt zuletzt
mehr als 30 Jahre lang Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit.
Die
Gedenkstätte wurde von Beginn an von Annegret Stephan geleitet, die im Jahr
2006 in den Ruhestand getreten ist. Vielleicht ist sie einigen von Ihnen
bekannt. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Arbeit waren
rehabilitierungsrechtliche Probleme und die Anerkennung von Haftfolgeschäden
für ehemalige politische Häftlinge. Der Nachfolger ist Dr. Sascha Möbius, der
die hervorragende Arbeit von Frau Stephan mit seiner wissenschaftlich
fundierten Gedenk- und Bildungsarbeit fortsetzt. Zu unserer Tätigkeit gehören
Führungen und Projekttage mit Schülern und Erwachsenen, Ausstellungen,
Veranstaltungen und die Beratung von ehemaligen politischen Häftlingen. Über
den letzten Themenkomplex möchte ich Ihnen heute berichten.
Aufgrund des frühen Beginnes der Gedenkstättenarbeit – wir sind meines Wissens
nach der „Runden Ecke“ in Leipzig die zweite 1990 entstandene Gedenkstätte an
einem authentischen Ort der DDR-Verfolgung – kamen von Anfang an sehr viele
ehemalige politische Häftlinge zu uns. Es besuchten uns Menschen, die in
dieser Stasi-Untersuchungshaftanstalt gelitten hatten, aber auch Menschen, die
von sowjetischen Militärtribunalen verurteilt worden waren oder in der SBZ
interniert waren. Weil Beratung nötig war, kamen auch viele Menschen, die in
anderen Haftanstalten aus politischen Gründen inhaftiert waren und nun in der
Nähe wohnten. In den 90er Jahren ging es – das werden Sie alle wissen – zuerst
um die Frage: Wohin kann ich mich wenden, um eine Anerkennung als ehemaliger
politischer Häftling nach dem Häftlingshilfegesetz zu erhalten oder um eine
Strafrechtliche Rehabilitierung zu erhalten? Wer ist für mich zuständig? Wo
beantrage ich dann die Kapitalentschädigung? Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich
nicht oder nicht vollständig rehabilitiert werde? Wo und wie beantrage ich
meine Einsicht in die Stasi-Akten?
Wir haben mit
einigen Häftlingen jahrelang um ihre völlige Rehabilitierung gekämpft und sie
dabei unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen. In einem Fall ging es bis vor den
Bundesgerichtshof, und der Betroffene hat seine vollständige Rehabilitierung
erhalten. Mit dem neuen Jahrtausend wandelte sich der Beratungsbedarf, viele
Betroffene benötigten Jahr für Jahr Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge
auf Unterstützung durch die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in
Bonn. Andere stellten Anträge auf Anerkennung von Haftfolgeschäden und
benötigten dabei Hilfe, bis heute ein schwieriges Thema in Sachsen-Anhalt. Nur
wenige der gestellten Anträge auf Anerkennung von Haftfolgeschäden werden von
den zuständigen Ämtern oder Gerichten positiv beschieden. Auch Hilfe bei der
Beantragung der Beruflichen Rehabilitierung geben wir, soweit dies uns möglich
ist.
Vor zwei Jahren
wurde noch einmal im Zuge der Einführung der Opferpension ein immenser
Beratungsbedarf deutlich, besonders als das Gesetz noch nicht in Kraft war.
Die Frage: bekomme ich die Opferpension und wenn ja, wo muss ich sie
beantragen, welche Unterlagen benötige ich dafür, hat sehr viele Menschen
wieder in die Gedenkstätte gebracht. Mittlerweile haben sehr viele ehemalige
politische Häftlinge alles erreicht, was sie nach derzeitiger Gesetzeslage
beantragen können.
Beratung heißt
auch: Ausfüllen von Anträgen für Betroffene, die es selbst nicht können,
Beratung im Hinblick auf Anerkennung von Haftfolgeschäden, Formulieren von
Widersprüchen, Archivrecherchen für die Betroffenen, Rundschreiben an viele
ehemalige Häftlinge mit umfassenden Infos zu gesetzlichen Neuerungen, aber es
heißt auch Gespräche mit ehemaligen Häftlingen über ihre Hafterlebnisse, auch
über sehr verletzende Erlebnisse. Im Gegenzug zur Beratung erhielten und
erhalten wir sehr viele Informationen von politischen Häftlingen der SBZ und
DDR, die wir in unserer Bildungsarbeit nutzen. Und einige ehemalige Häftlinge
stehen uns in bewundernswerter Weise als Zeitzeugen für Schüler- und
Erwachsenengruppen zur Verfügung.
Was wären wir ohne die Opferverbände? Es gibt eine intensive und fruchtbare
Zusammenarbeit zu den im Haus ansässigen Opferverbänden VOS und BSV, darüber
sind wir sehr glücklich.
Ich möchte Ihnen heute stellvertretend für viele andere kurz von fünf Menschen
berichten, die wir im Zusammenhang mit der Beratung in der Gedenkstätte kennen
gelernt haben und die wir eine Zeitlang begleiten durften und, soweit sie noch
leben, immer noch begleiten dürfen. Drei dieser Menschen, von denen ich Ihnen
erzählen möchte, haben hier in Bautzen gelitten.
Als erstes möchte ich Ihnen von Heinz Schmerder erzählen. Heinz Schmerder
wurde 1949 von einem sowjetischen Militärtribunal wegen angeblicher „Spionage“
und „antisowjetischer Propaganda“ verurteilt und war bis 1956 hier im „Gelben
Elend“ in Bautzen in politischer Haft. Er hat wie viele von Ihnen heute
Anwesenden am Bautzen-Aufstand teilgenommen und dessen gewaltsame
Niederschlagung erleben müssen. Nach seiner Haftentlassung sollte er vom
Staatssicherheitsdienst geworben werden, was er aber nicht zuließ. Er lernte
seine spätere Frau kennen, beide blieben in den Jahrzehnten bis zum
Zusammenbruch der DDR in Magdeburg. 1990 ist Heinz Schmerder der VOS
beigetreten, dem seit 1950 in den alten Bundesländern existierenden großen
Opferverband. Er gründete in Magdeburg die Landes- und Ortsgruppe der VOS mit
und begann selbst in seiner eigenen Wohnung mit der Beratung von Kameraden. Er
wollte seinen Leidensgenossen helfen, eine Anerkennung als ehemaliger
politischer Häftling zu erhalten. Die Beratung zu Hause war nicht lange
durchzuhalten, weil Betroffene sich zu jeder Tages- und Abendzeit bei ihm
meldeten. So kam er zu uns in die Gedenkstätte und bat um Hilfe bei der
Beschaffung von Räumen für die Opferverbände. Im Vorderhaus des
Gebäudekomplexes, dem früheren Vernehmergebäude, das der Stadt gehört, wurden
Räume an die Opferverbände VOS und BSV zur Verfügung gestellt, ebenso an
Amnesty International und andere Vereine, die sich mit Menschenrechten
beschäftigen. Es begann eine intensive, bis heute andauernde Zusammenarbeit
der Opferverbände mit der Gedenkstätte. Gegenseitig konnten und können wir uns
bei der Beratungstätigkeit helfen. Die Berichte von Heinz Schmerder über seine
Verhaftung in Magdeburg und die 7 Jahre im Gefängnis Bautzen I sind mir bis
heute unvergesslich.
Heinz Schmerder
ist 1996 verstorben. Bis heute haben wir Kontakt zu seiner Witwe Lotti
Schmerder, die noch immer Mitglied des Bautzen-Komitees ist, aber aufgrund
ihrer gesundheitlichen Situation seit Jahren nicht mehr zu Ihren Sitzungen
kommen kann. Ich soll Sie herzlich von Frau Schmerder grüßen, sie weiß, dass
ich heute hier vor Ihnen spreche.
Über das Schicksal von Kurt Pickel erhält man nebenan in der Gedenkstätte
Informationen an einer Tafel und in einem Videobeitrag.
Er ist als
18-Jähriger 1948 von sowjetischem Militärangehörigen verhaftet worden. Er
befand sich, wie er uns oft erzählt und geschrieben hatte, „zur falschen Zeit
am falschen Ort“ und trug eine eingefärbte Jacke des englischen Militärs. Das
allein reichte, um ihn wegen angeblicher antisowjetischer Spionage zu
verurteilen. Er kam nach Bautzen I und erlitt das, was viele von Ihnen
ebenfalls erlitten haben, er erkrankte an mehreren inneren Organen an TBC.
1950 lag er mit einer Wirbelsäulen-TBC im Gipsbett, und wurde grausam bei der
Niederschlagung des Bautzen-Aufstandes zusammengeschlagen, was seiner
Gesundung nicht förderlich war. 1954 wurde er schwerkrank in ein Sanatorium
entlassen. Er hatte das Glück, dort seine zukünftige Frau kennenzulernen.
Beide sind mittlerweile mehr als 50 Jahre glücklich miteinander verheiratet
und haben 5 Söhne, auf die sie sehr stolz sein können. Eine große Stütze in
der DDR war für sie der katholische Glaube. Herr Pickel hat aufgrund seines
gesundheitlichen Zustandes nie einen richtigen Beruf in der DDR ausüben
können, hat aber als Hauswart in verschiedenen kirchlichen Einrichtungen
arbeiten können.
Herr Pickel
wohnte in der Nähe von Magdeburg und kam in den 90er Jahren zu uns, als er
eine teilweise Ablehnung seines Antrages auf Anerkennung seiner
gesundheitlichen Haftfolgeschäden nach seiner TBC erhalten hatte. Die
Begründung lautete: Es gäbe ja keinen Beweis dafür, dass er nicht schon krank
in die Haft gekommen wäre. Er war mutlos, wir haben ihm Mut gemacht und ihm
geholfen, in Widerspruch zu gehen und Beweise zu suchen. Letztendlich sind
seine Haftfolgeschäden anerkannt worden und er erhält eine persönliche kleine
Rente nach dem nach dem Bundesversorgungsgesetz. Im Gegenzug erlebten wir
etwas Wunderbares: Kurt Pickel bat darum, vor Schülern über seine Haft
sprechen zu können, denn bei der Verhaftung war er genauso alt wie sie. So
wurde er für mehrere Jahre, solange er es gesundheitlich konnte, ein
hervorragender und berührender Zeitzeuge vor Schulklassen. Familie Pickel lebt
heute in Heiligenstadt.
Auch das Schicksal von Horst Linowski ist in der Ausstellung der Gedenkstätte
Bautzen dargestellt. Er hat als 20-Jähriger am Volksaufstand am 17. Juni 1953
in Magdeburg teilgenommen. An verschiedenen Brennpunkten in der Stadt
demonstrierte er mit Tausenden anderen, vor dem Gefängnis Magdeburg-Sudenburg
erlebte er, dass die Demonstranten die Freilassung der politischen Häftlinge
forderten, was durch den massiven gewaltsamen Einsatz von sowjetischen Panzern
misslang. Am Abend des 17. Juni sah er, dass in der Nähe seiner Wohnung ein
LKW mit sowjetischem Militär anhielt, ein Offizier verteilte vom Hänger aus
Flugblätter mit der Verkündung des Ausnahmezustandes über Magdeburg, der seit
14 Uhr verhängt war, verbunden mit Verhaltensregeln für die Magdeburger. Horst
Linowski bekam ein solches Flugblatt in die Hand, las es durch und zerriss es
kurzerhand. Im gleichen Moment merkte er, dass er einen großen Fehler begangen
hatte. Er versuchte noch mit seinem Fahrrad zu flüchten, es wurde hinter ihm
her geschossen, er wurde verhaftet und verurteilt und musste bis 1960 im
Gefängnis Bautzen I als einer der vielen „Xer“ zubringen. Im Gefängnis Bautzen
I wurden die Verurteilten nach dem Volksaufstand am 17. Juni besonders
isoliert und mit einem X auf der Kleidung versehen, in Anlehnung an den
Begriff der SED-Regierung „Tag X“ für den Tag des Volksaufstandes. (Von der
SED wurde der 17. Juni 1953 im Nachhinein zu dem „von langer Hand
vorbereiteten Tag X“ stilisiert, zum „faschistischen Putschversuch“, den
„faschistische Provokateure“ von Westberlin aus im „demokratischen Sektor von
Berlin“ unternommen hätten. Diese Legende musste auch als Deutungsmuster für
die Streiks und Demonstrationen in der Provinz herhalten.)
Horst Linowski
hat nach der friedlichen Revolution lange gebraucht, ehe er Vertrauen zu den
Opferverbänden fasste, dann aber entwickelte er große Aktivitäten für den BSV,
für die Kameraden und für die Gedenkstätte. Vorsichtig ging er daran, als
Zeitzeuge vor Schulklassen über seine Haft zu erzählen, am Anfang fiel es ihm
schwer, doch je öfter er über seine Hafterlebnisse sprach, umso besser ging es
ihm auch damit.
Wir merkten,
dass er auch Beratung brauchte, dass er immer wieder lange das Gespräch mit
Frau Stephan und mir suchte. Er sprach über die Haft, über verletzende
Erlebnisse, über seine schwere Zeit nach der Haft.
Er hatte immer
den Wunsch, noch einmal das Gefängnis Bautzen I zu besichtigen. Eigentlich
wollte er gemeinsam mit seinem Sohn nach Bautzen fahren, aber es kam nicht
dazu. Im Frühjahr 2002 fragte er mich: „Ulrike, würdest Du mit mir diesen
schweren Weg gehen? Wenn Du mitkommst, würde ich es wagen.“ So meldeten wir
uns zur Besichtigung im Rahmen der Bautzen-Komitee-Tagung an, mit
Ausweisnummer und Adresse – Sie alle kennen die Modalitäten. Wir gingen mit
anderen früheren Bautzen-Häftlingen durch die Außenanlagen, sahen die Kirche
von innen, gedachten der Menschen, die wir kannten, die hier ebenfalls im
Speziallager oder in der Strafvollzugsanstalt gelitten hatten, und er zeigte
mir die extra gelegenen Gebäude, in denen die „Xer“ isoliert von den anderen
Strafgefangenen untergebracht waren. Nach der langen Besichtigung des „Gelben
Elends“ gingen wir auf den Karnickelberg. Die Kapelle war offen, wir waren die
einzigen Besucher, dort haben wir noch einmal lange stumm miteinander
zugebracht und der vielen Toten gedacht. Der restliche Tag war für uns frei,
erst am nächsten Tag begann das Bautzen-Forum, wir genossen das schöne Wetter
und besichtigten die Sehenswürdigkeiten der Stadt, und hatten den ganzen Tag
Zeit zum Reflektieren der Haftjahre von Horst Linowski. Es war ein sehr
wichtiger Tag, für ihn und für mich.
Im Jahr 2003
hat Horst Linowski noch die Feierlichkeiten im 50. Jahr des Gedenkens an den
Volksaufstand am 17. Juni 1953 erleben können und wurde persönlich mit der
Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt geehrt. Im Herbst 2003 ist er viel zu
früh im Alter von 70 Jahren gestorben.
Die nächste Person, von der ich Ihnen berichten möchte, ist Diana Weiss. Ihr
Schicksal hat keinen Bezug zum Haftort Bautzen, aber sie hat ähnliches in
ihrer Kindheit wie Alexander Latotzky erlebt. Diana Weiß wurde 1951 in
Stollberg in Sachsen im Gefängnis Schloss Hoheneck geboren. Ihre Mutter war
wegen Spionageverdachts von einem sowjetischen Militärtribunal verhaftet
worden, und nach der Verurteilung nach Stollberg verlegt. Die Großmutter wurde
im gleichen Zusammenhang wie die Mutter mitverurteilt, sie musste bis 1954 in
einem Lager in der UdSSR am Ural zubringen. Da weder Mutter noch Großmutter
sich um das neugeborene Kind Diana kümmern konnten, wurde sie nach Leipzig in
ein Kinderheim gebracht und musste dort unter erbärmlichen Bedingungen
aufwachsen. Als sie wahrscheinlich Anfang 1954 aus dem Kinderheim von der
entlassenen Mutter abgeholt wurde, konnte sie weder laufen noch sprechen, so
hat es ihr die Großmutter später erzählt. Sie war 2 ½ Jahre alt! Frau Weiß hat
seit den 80er Jahren massive psychische Probleme, die dazu führten, dass sie
seit 2000 erst eine befristete und mittlerweile eine unbefristete
Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. Für die Zeit ab ihrer Geburt bis zur
Entlassung aus dem Kinderheim hat sie eine Anerkennung nach dem
Häftlingshilfegesetz als Verfolgungszeit erhalten, was ich völlig berechtigt
finde. Seit 10 Jahren versucht sie eine Anerkennung ihrer frühkindlichen
psychischen Schäden aufgrund ihrer Heimeinweisung – und dieses als Folge der
politischen Haft ihrer Mutter – als politische Verfolgungsschäden zu erhalten
(von Haft-Folgeschäden kann man in ihrem Fall ja nicht sprechen, da es die
Zeit im Kinderheim und nicht die Zeit von politischer Haft als Erwachsene
betrifft). Einen Prozess vor dem Sozialgericht Magdeburg hat sie bereits
verloren. Nun liegt die Klage beim Landessozialgericht Halle. Wir haben ihr
geholfen, Widersprüche zu formulieren, haben gemeinsam Fakten in ihrem Leben
recherchiert und dem Gericht zur Verfügung gestellt. Der Ausgang ist offen,
aber ich würde ihr wünschen, dass sie diese Anerkennung und damit eine kleine
Sonderrente erhält.
Der letzte Betroffene, von dem ich Ihnen berichten will, ist Wolfgang
Bischoff. Er hat ein typisches Verfolgungsschicksal wie viele Menschen in der
DDR erlebt. 1945 geboren, hat er sich bereits als Schüler einer EOS gegen die
Verhaftung von Mitschülern aus politischen Gründen gewehrt und wurde von der
Schule relegiert. Er konnte kein Abitur machen, lernte einen Beruf, der seinem
Wunsch am nächsten kam und erlebte in den 70er Jahren immer mehr
Ungerechtigkeit in der DDR. Gemeinsam mit seiner Frau stellte er 1976 einen
Ausreiseantrag, weil er nicht mehr in diesem Staat leben wollte. Prompt wurde
Herr Bischoff aus seinem Arbeitsverhältnis entlassen, wegen des
Ausreiseantrages und wegen illegaler Westkontakte. Die Familie schrieb immer
wieder Ausreiseanträge und Beschwerden, bis hin zur - natürlich fruchtlosen -
Eingabe an Erich Honecker. Sie wurden immer wieder vor die Abteilung Inneres
geladen, wo ihnen mitgeteilt wurde, dass ihr Ausreiseantrag illegal sei und
nicht genehmigt werden würde. Einem Freund in Bonn gaben sie Informationen
über ihre Ausreiseanträge, dieser veranlasste einen Beitrag in der bundesweit
erscheinenden Frankfurter Rundschau über die vergeblichen Ausreisebemühungen
der Familie Bischoff. Sie hatten sich damit Unterstützung für ihr
Ausreisebemühen erhofft, aber es trat das Gegenteil ein: Frau und Herr
Bischoff wurden Anfang 1977 von der Staatssicherheit verhaftet und der
„staatsfeindlichen Hetze“ bezichtigt. Frau Bischoff wurde zum Glück nach einem
Tag Verhör nach Hause zum kleinen Baby entlassen, aber Herr Bischoff hat
mehrere Monate in Untersuchungshaft zubringen müssen und wurde zu 2 Jahren
Haft verurteilt. Den Strafvollzug musste er in Cottbus verbringen. In einem
Gespräch erzählte er mir später von guten und schlechten Erfahrungen im
Strafvollzug, von Solidarität unter den Häftlingen, auch durch kriminelle
Häftlinge, aber auch von Gewalt unter den Häftlingen und vor allem von Gewalt
der Wärter gegenüber den politischen Häftlingen.
1978 wurde er
in die Bundesrepublik Deutschland freigekauft. Er konnte die Familie hinterher
holen, und eine neue berufliche Wirkungsstätte schaffen. Seit 1992 kennen wir
ihn, er besucht uns immer wieder in der Gedenkstätte und möchte über seine
Haft reden, und er nimmt regen Anteil an der Arbeit der Gedenkstätte.
Doch das ist
noch nicht alles. Von Anfang an erzählte er von seinem Vater, der 1951 von
sowjetischen Militärangehörigen abgeholt wurde. Die Familie hat in der DDR nie
mehr etwas über das weitere Schicksal des Vaters erfahren können. 1995 erhielt
Herr Bischoff die Rehabilitierungsurkunde aus Moskau für seinen Vater. Aus ihr
ging hervor, dass der Vater nicht, wie die Familie vermutet hatte, in den
GULag gebracht worden und dort in einem Lager an einer Krankheit gestorben
war, sondern dass er von einem SMT wegen Spionageverdachts zum Tode verurteilt
und in Moskau im August 1951 hingerichtet worden war. Dieses Wissen war
besonders schwer für die Familie zu verkraften.
Seit mehreren
Jahren gibt es Forschungsergebnisse zu den fast 1000 Deutschen, die von
Sowjetischen Militärtribunalen zum Tode verurteilt und in Moskau hingerichtet
worden sind. Zuerst erschien ein Totenbuch, danach entstand die Ausstellung
„Erschossen in Moskau“. Vor mehreren Jahren war die Ausstellung hier in der
Gedenkstätte Bautzen zu sehen. Ich berichtete Herrn Bischoff über das Buch und
über die Ausstellung, mittlerweile gab es auch eine Fernsehdokumentation über
diese Thematik. Vor einem Jahr holten wir für 6 Wochen die Ausstellung
„Erschossen in Moskau“ in die Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg. Ich lud
Familie Bischoff zur Ausstellungseröffnung ein, und ich fragte vorsichtig, ob
Herr Bischoff es sich vorstellen könne, bei der Ausstellungseröffnung etwas zu
sagen, wie es für die Familie war, als der Vater verhaftet wurde und nicht
mehr wiederkam und sie bis zu den 90er Jahren nichts über sein Schicksal
erfahren durften. Nach einer Bedenkfrist sagte er zu. Bei der
Ausstellungseröffnung wurde sein Beitrag zu einer flammenden Rede für die
Gerechtigkeit. Er stellte dar, wie sehr die politische Ungerechtigkeit, die
seinem Vater geschehen war und die er zu DDR-Zeiten nur ahnen konnte, sein
eigenes Leben geprägt hatte, dass er lieber für seine Überzeugungen ins
Gefängnis ging, als sich politisch indoktrinieren zu lassen.
Was ihm bisher
noch nicht möglich war, ist eine Fahrt nach Moskau, um sich auf dem
Donskoje-Friedhof von seinem Vater zu verabschieden. Doch dies wird in Kürze
stattfinden. Ende Mai 2009 werden 40 Menschen aus Sachsen-Anhalt und
Mecklenburg-Vorpommern nach Moskau reisen, Vertreter von
Bildungseinrichtungen, Schüler, Journalisten und vor allem Angehörige von dort
Hingerichteten. Familie Bischoff wird auch dabei sein. Das ist ein würdiger
Rahmen, um vor Ort der Toten zu gedenken.
Alle diese Begegnungen mit Menschen, die in der SBZ und DDR politisch verfolgt
wurden, (und sie sind nur stellvertretend für viele andere) haben mein Leben
bereichert. Wir werden in der Gedenkstättenarbeit unser Bestes geben, damit
die Menschenrechtsverletzungen im Unrechtsstaat SBZ/DDR nicht vergessen
werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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Quellen: persönliche
Gespräche und Akten im Sammlungsbestand der Gedenkstätte Moritzplatz
Magdeburg, die von den Betroffenen persönlich zur Verfügung gestellt wurden.
Die Genehmigung der persönlich erwähnten ehemaligen Häftlinge bzw. ihrer
direkten Angehörigen zur Veröffentlichung des Textes auf der Internetseite des
Bautzen-Komitees e.V. wurde mir erteilt
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